A. Qualität zugrunde legen
Die Gemeinde verankert die Verfügbarkeit von qualitätsvollen Freiräumen für die Bevölkerung als wichtiges öffentliches Interesse in ihren strategischen Planungsgrundlagen. Diese Grundhaltung transportiert sie als roten Faden bis zur Beurteilung von Bauvorhaben. Die Gemeinde koordiniert ihre räumliche Entwicklung und behandelt den Freiraum gleichberechtigt zu den Bereichen Siedlung und Verkehr. Die Integration der Freiraumthemen in die Gesamtplanung einer Gemeinde ist die Grundlage für eine zusammenfassende, koordinierte räumliche Entwicklung, welche die Freiraumbelange in der Interessensabwägung ausreichend gewichtet.
Mit der Definition und der Sicherung von Qualität hat die Gemeinde die Möglichkeit, die im Zuge der Innenentwicklung zunehmend erforderlichen parzellenübergreifenden Lösungen zu erzielen. Sie verhindert so einen sukzessiven (Qualitäts-)Verlust von Freiraum und fördert gesamthafte Lösungen, die mehr Qualität ermöglichen als parzellenbezogene Ansätze.
A1 Kommunale Strategie für den Freiraum
Erheben, Bewerten und Definieren von Bedarf, Quantität und Qualität im Freiraum
A2 Integrale Koordination der räumlichen Entwicklung
Einbettung der Freiraumplanung in die Gesamtplanung durch Abstimmung der Sektoralplanungen